Prüfungen / E-Check

Sind Sie Unternehmer, Betriebsleiter, Geschäftsführer oder Vermieter einer Wohnung?

Dann haben Sie die Verantwortung für Ihre elektrische Anlage.

Sollte es zu einem Brand oder gar einem Elektrounfall in Ihrem Betrieb oder Ihrer Wohnung kommen, wird zuerst nach den Prüfprotokollen bzw. der Regelmäßigkeit der Prüfungen gefragt.

Nach DGUV V3 §5 Absatz 1 sind Prüffristen so zu bemessen, dass Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden.
Es ist heute vorgesehen, dass alle ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-702 in festgelegten Zeitabständen zu prüfen sind, außerdem müssen auch die ortsfesten Betriebsmittel/Betriebsstätten alle 4 Jahre nach DIN VDE 0105-100 geprüft werden. Die Wiederholungsprüfung ist nicht nur für Betriebe gesetzlich verpflichtend, auch Vermieter sind hiervon betroffen.
Wir verfügen über das notwendige Fachpersonal und alle benötigten Messgeräte.

Gerne erstellen wir ein auf Sie zurechtgeschnittenes Angebot für Ihre Prüfung oder Ihren E-Check.